Arbeitgeber
Arbeitnehmerüberlassung
Planen Sie künftig Ihre Aufträge mit Ihrem Stammpersonal und der Gewissheit, über genügend Personal in allen Bereichen Ihres Unternehmens zu verfügen ohne dafür extra Einstellungen vornehmen zu müssen. Die Möglichkeit einer solchen flexiblen Auftragsannahme sichert Ihnen einen Vorsprung vor Ihren Mitbewerbern und erweitert ihren Marktanteil.
Ein Personalausfall hat nicht mehr die bisherige Gewichtung, da ein zeitnaher Ersatz verfügbar ist und Ihre Planung somit nicht “über den Haufen geworfen” wird.
Dies reduziert Ihre Kosten und den Stressfaktor Ihrer Personalabteilung bei gleichzeitiger Optimierung des Leiharbeitnehmereinsatzes durch Zentralisierung.
Wir nehmen uns die notwendige Zeit, um herauszufinden welcher Bedarf besteht und wo die jeweiligen Stärken der Interessenten/innen liegen.
Wir garantieren Ihnen:
– Mitarbeiter/innen aus der Region
– flexible Personaleinsätze
– eine entspannte Personalplanung bei Auftragsspitzen, Urlaub oder Krankheit
Zeitarbeit ist Arbeiten „auf Zeit“ in den verschiedensten Firmen.
Grundlage hierfür ist das „Arbeitnehmerüberlassungsgesetz“ worin sämtliche Bedingungen für das „Überlassen“ der Mitarbeiter einer Zeitarbeitsfirma an den Kunden dieser Zeitarbeitsfirma geregelt sind.
Generell sind Zeitarbeitnehmer Beschäftigte wie andere auch.
Für den Zeitarbeitnehmer gelten alle üblichen Bestimmungen wie Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitsschutz und gesetzlicher Kündigungsschutz. Zeitarbeitnehmer haben außerdem Anspruch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auch dann, wenn das Zeitarbeitsunternehmen keinen Einsatz für den Zeitarbeitnehmer hat.
Einziger Unterschied:
Der Personaldienstleister setzt seine Mitarbeiter in Kundenunternehmen ein. Die Mitarbeiter der Zeitarbeitsfirma sind als Dienstleister am Arbeitsplatz im Kundenbetrieb tätig.
Arbeitsverträge, befristet oder unbefristet, mit Arbeitsbeginn sofort oder später – ganz nach Ihren Wünschen und Möglichkeiten. Natürlich erhalten Sie sämtliche Sozialleistungen (wie z.B. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub, Feiertage, vermögenswirksame Leistungen etc.) eines starken Partners.
Das Arbeitsverhältnis unterliegt einem anerkannten Tarifvertrag. (IGZ und der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit). Sie nehmen automatisch an allen Tariferhöhungen teil.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch, oder rufen Sie uns an.